SubRadar sammelt die Nachweise Ihrer Nachunternehmer und markiert die Zahlung als gesperrt, sobald einer fehlt oder binnen 30 Tagen abläuft. Ihre Sorgfalt ist dokumentiert.
✓ Bußgeld bis 500.000 EUR✓ Ampel 30 Tage vor Ablauf eines Nachweises✓ Zahlungssperre, solange ein Nachweis fehlt✓ Server in Deutschland
Generalunternehmer und Bauträger haften für Versäumnisse ihrer Nachunternehmer – verschuldensunabhängig. SubRadar bündelt die Nachweise, die Sie im Streitfall entlasten.
Haftung für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den Ihr Nachunternehmer nicht abführt. Die aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Ihr wichtigster Schutz.
Bürgenhaftung für den Nettofehlbetrag des Mindestlohns der gesamten Nachunternehmer-Kette – verschuldensunabhängig und in allen Branchen.
§ 23 AEntG (tarifliche Arbeitsbedingungen, Urlaubskassenbeiträge) und SchwarzArbG (Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung) – beide mit Bußgeldrahmen bis 500.000 €.
SubRadar zeigt pro Sub, ob gezahlt werden darf: Erst wenn alle Nachweise gültig sind, geht die Ampel auf Grün – dokumentiert für jede Prüfung.
Drei Schritte vom ungeprüften Sub zur dokumentierten Sorgfalt.
Sub und Nachweis-Stand eingeben – SubRadar zeigt Ampel, Zahlungssperre und die offenen Nachweise. Beispielwerte – in der App verwalten Sie Ihre echten Subunternehmer.
Angaben für die Prüfung:
Bis zu 500.000 Euro. § 23 AEntG stuft Verstöße gegen tarifliche Arbeitsbedingungen und fehlende Urlaubskassenbeiträge als Ordnungswidrigkeit mit diesem Rahmen ein; das SchwarzArbG sieht bei Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung denselben Höchstbetrag vor. Der Rahmen trifft auch Auftraggeber, die ihre Nachunternehmer nicht prüfen. Dokumentierte Nachweise sind Ihr Schutz.
Ja, im Baugewerbe. Nach § 28e Absatz 3a SGB IV haftet ein Unternehmer des Baugewerbes für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den ein eingesetzter Nachunternehmer nicht abführt. Wichtigster Schutz ist die aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle, die in der Praxis quartalsweise neu angefordert wird. Außerhalb des Baugewerbes greift diese Haftung nicht.
Ja, und zwar branchenübergreifend. Nach § 13 MiLoG in Verbindung mit § 14 AEntG haften Sie wie ein Bürge unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage für den Nettofehlbetrag des Mindestlohns der gesamten Nachunternehmer-Kette. Diese Haftung ist verschuldensunabhängig: Sie greift auch dann, wenn Sie den Verstoß nicht kannten. Schriftliche Verpflichtungserklärungen dokumentieren Ihre Sorgfalt.
Vier Nachweise bilden das Standard-Schutzpaket: Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 28e Absatz 3a SGB IV), SOKA-BAU-Nachweis (§ 23 AEntG), Mindestlohn-Verpflichtungserklärung (§ 13 MiLoG in Verbindung mit § 14 AEntG) und Handwerksrolle. Die AÜ-Erlaubnis nach § 1 AÜG kommt nur bei Personalüberlassung dazu. Der Handwerksrollen-Eintrag ist bewährte Praxis, keine gesetzliche Pflicht.
SubRadar setzt die Ampel auf Rot und empfiehlt die Zahlungssperre, sobald ein Pflichtnachweis fehlt oder abgelaufen ist; 30 Tage vor Ablauf warnt sie vorab. Freigegeben heißt: alle Nachweise gültig. Ein Zurückbehalten von Abschlags- und Schlusszahlungen sollten Sie vertraglich vereinbaren – die Software dokumentiert Ihre Sorgfalt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Ab 39 €/Monat – ein Bruchteil einer einzigen Nachforderung der Einzugsstelle.
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Zwei zentrale Fälle: Nach § 28e Abs. 3a SGB IV haften Sie als Unternehmer des Baugewerbes für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den ein eingesetzter Nachunternehmer nicht abführt. Nach § 13 MiLoG i. V. m. § 14 AEntG haften Sie zusätzlich wie ein Bürge (Verzicht auf die Einrede der Vorausklage) für den Nettofehlbetrag des Mindestlohns der gesamten Nachunternehmer-Kette – verschuldensunabhängig. Dazu kommen Ordnungswidrigkeiten nach § 23 AEntG und dem SchwarzArbG mit Bußgeldern bis 500.000 €.
Das bewährte Schutzpaket: die aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle (in der Regel quartalsweise neu anfordern), den SOKA-BAU-/Urlaubskassen-Nachweis, die Mindestlohn-Verpflichtungserklärung (vor Auftragsvergabe und bei jeder Vertragsverlängerung neu) und den Eintrag in der Handwerksrolle. Nur wenn der Sub Personal überlässt, kommt die AÜ-Erlaubnis dazu. SubRadar führt genau diese Matrix pro Sub.
Sie behalten Abschlags- und Schlusszahlungen zurück, bis die Nachweisakte des Subs vollständig und gültig ist – am besten vertraglich vereinbart. SubRadar zeigt die Sperre automatisch: Steht die Ampel nicht auf Grün, heißt es „Zahlung sperren"; erst eine vollständige Akte gibt die Zahlung frei.
Teilweise: Die Mindestlohn-Haftung nach § 13 MiLoG gilt branchenübergreifend – jedes Unternehmen haftet für den Mindestlohn bei seinen Nachunternehmern. Die Haftung für Sozialversicherungsbeiträge nach § 28e Abs. 3a SGB IV ist dagegen eine Besonderheit des Baugewerbes. SubRadar ist auf die Baupraxis zugeschnitten, die Schutzpaket-Logik hilft aber in jeder Branche.
Nein. SubRadar dokumentiert Ihre Sorgfalt bei der Auswahl und der laufenden Überwachung von Nachunternehmern – das ist bewährte Praxis, keine Rechtsberatung. Bei einer konkreten Haftungsfrage, einem Streit mit dem Sub oder einer Prüfung gehört Ihre Nachweisakte auf den Tisch eines Fachanwalts. SubRadar sorgt dafür, dass dort etwas Vollständiges liegt.
Nein. Die Bürgenhaftung für den Mindestlohn nach § 13 MiLoG i. V. m. § 14 AEntG trifft Sie verschuldensunabhängig, auch bei vollständiger Akte. Was eine gepflegte Akte leistet: Sie zeigt lückenlos, welche Nachweise Sie wann verlangt und geprüft haben. Grün heißt „Zahlung freigegeben“, nicht „Haftung ausgeschlossen“.
Nein. Sie hinterlegen die Nachweise mit Gültigkeitsdatum selbst; SubRadar überwacht den Ablauf und warnt 30 Tage vorher. Für fehlende oder abgelaufene Papiere erzeugt SubRadar einen fertigen Anforderungsbrief an den Nachunternehmer mit einer Frist von 14 Tagen. Absenden und die Echtheit der Dokumente prüfen müssen Sie selbst.
Nein, aber es eilt. Legen Sie den Sub an, markieren Sie die fehlenden Nachweise, halten Sie Abschlags- und Schlusszahlung zurück und schicken Sie das Anforderungsschreiben. Die Haftung für bereits geleistete Arbeit verschwindet dadurch nicht – das ist ein Fall für den Fachanwalt. Ab sofort ist aber dokumentiert, dass Sie nachgefasst haben.
Die Haftung hängt nicht an der Zahl Ihrer Subs – sie greift ab dem ersten, und beim Mindestlohn reicht sie über die gesamte Kette dahinter. Pro Sub führt das Schutzpaket vier Pflichtnachweise mit eigenen Ablaufdaten, dazu die AÜ-Erlaubnis bei Personalüberlassung. Wer das sauber im Ordner führt, kann das weiter tun; übersehen wird meist das Ablaufdatum.
Frage, Problem oder Feedback? Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags).