Nachunternehmer-Compliance für das Baugewerbe

Sie haften für die Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Nachunternehmer – und für deren Mindestlohn.

SubRadar sammelt die Nachweise Ihrer Nachunternehmer und markiert die Zahlung als gesperrt, sobald einer fehlt oder binnen 30 Tagen abläuft. Ihre Sorgfalt ist dokumentiert.

✓ Bußgeld bis 500.000 EUR✓ Ampel 30 Tage vor Ablauf eines Nachweises✓ Zahlungssperre, solange ein Nachweis fehlt✓ Server in Deutschland

Nachunternehmer-Übersicht in SubRadar: drei Baufirmen mit Ampel – eine gesperrt, eine mit am 14.08.2026 ablaufendem Nachweis, eine freigegeben, daneben der Zahlungsvermerk „Zahlung sperren“ bzw. „Zahlung frei“.

Vier Risiken, eine Nachweisakte

Generalunternehmer und Bauträger haften für Versäumnisse ihrer Nachunternehmer – verschuldensunabhängig. SubRadar bündelt die Nachweise, die Sie im Streitfall entlasten.

§ 28e Abs. 3a SGB IV

Haftung für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den Ihr Nachunternehmer nicht abführt. Die aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Ihr wichtigster Schutz.

§ 13 MiLoG i. V. m. § 14 AEntG

Bürgenhaftung für den Nettofehlbetrag des Mindestlohns der gesamten Nachunternehmer-Kette – verschuldensunabhängig und in allen Branchen.

Bußgelder bis 500.000 €

§ 23 AEntG (tarifliche Arbeitsbedingungen, Urlaubskassenbeiträge) und SchwarzArbG (Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung) – beide mit Bußgeldrahmen bis 500.000 €.

Zahlungssperre als Hebel

SubRadar zeigt pro Sub, ob gezahlt werden darf: Erst wenn alle Nachweise gültig sind, geht die Ampel auf Grün – dokumentiert für jede Prüfung.

So funktioniert SubRadar

Drei Schritte vom ungeprüften Sub zur dokumentierten Sorgfalt.

1Subs anlegenFirma, Gewerk, Schutzpaket: Unbedenklichkeitsbescheinigung, SOKA-BAU, MiLoG-Verpflichtungserklärung, Handwerksrolle.
2Nachweise einsammelnAnforderungs-Schreiben per Klick, Gültigkeitsdaten erfassen, Abläufe 30 Tage vorher auf der Ampel sehen.
3Erst bei Grün zahlenAmpel und Zahlungssperre pro Sub – der JSON-Export ist Ihr Sorgfalts-Nachweis für jede Prüfung.

Live-Beispiel: Haftungs-Ampel in 30 Sekunden

Sub und Nachweis-Stand eingeben – SubRadar zeigt Ampel, Zahlungssperre und die offenen Nachweise. Beispielwerte – in der App verwalten Sie Ihre echten Subunternehmer.

Ihr Nachunternehmer

Angaben für die Prüfung:

Ihre Haftungs-Ampel erscheint hier.

Wie hoch ist das Bussgeld bei Verstoessen gegen das AEntG?

Bis zu 500.000 Euro. § 23 AEntG stuft Verstöße gegen tarifliche Arbeitsbedingungen und fehlende Urlaubskassenbeiträge als Ordnungswidrigkeit mit diesem Rahmen ein; das SchwarzArbG sieht bei Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung denselben Höchstbetrag vor. Der Rahmen trifft auch Auftraggeber, die ihre Nachunternehmer nicht prüfen. Dokumentierte Nachweise sind Ihr Schutz.

Hafte ich fuer die Sozialversicherungsbeitraege meines Nachunternehmers?

Ja, im Baugewerbe. Nach § 28e Absatz 3a SGB IV haftet ein Unternehmer des Baugewerbes für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den ein eingesetzter Nachunternehmer nicht abführt. Wichtigster Schutz ist die aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle, die in der Praxis quartalsweise neu angefordert wird. Außerhalb des Baugewerbes greift diese Haftung nicht.

Hafte ich fuer den Mindestlohn meines Nachunternehmers?

Ja, und zwar branchenübergreifend. Nach § 13 MiLoG in Verbindung mit § 14 AEntG haften Sie wie ein Bürge unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage für den Nettofehlbetrag des Mindestlohns der gesamten Nachunternehmer-Kette. Diese Haftung ist verschuldensunabhängig: Sie greift auch dann, wenn Sie den Verstoß nicht kannten. Schriftliche Verpflichtungserklärungen dokumentieren Ihre Sorgfalt.

Welche Nachweise muss ich von einem Nachunternehmer anfordern?

Vier Nachweise bilden das Standard-Schutzpaket: Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 28e Absatz 3a SGB IV), SOKA-BAU-Nachweis (§ 23 AEntG), Mindestlohn-Verpflichtungserklärung (§ 13 MiLoG in Verbindung mit § 14 AEntG) und Handwerksrolle. Die AÜ-Erlaubnis nach § 1 AÜG kommt nur bei Personalüberlassung dazu. Der Handwerksrollen-Eintrag ist bewährte Praxis, keine gesetzliche Pflicht.

Wann darf ich Zahlungen an einen Nachunternehmer sperren?

SubRadar setzt die Ampel auf Rot und empfiehlt die Zahlungssperre, sobald ein Pflichtnachweis fehlt oder abgelaufen ist; 30 Tage vor Ablauf warnt sie vorab. Freigegeben heißt: alle Nachweise gültig. Ein Zurückbehalten von Abschlags- und Schlusszahlungen sollten Sie vertraglich vereinbaren – die Software dokumentiert Ihre Sorgfalt, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Was sich für Sie ändert

Heute

  • Nachweise liegen in Ordnern, E-Mails und auf dem Schreibtisch.
  • Abgelaufene Bescheinigungen fallen erst bei der Prüfung auf.
  • Zahlungen laufen raus, ohne dass jemand die Akte prüft.
  • Jeder schreibt Nachforderungen anders, Fristen bleiben unklar.

Mit SubRadar

  • Pro Sub eine Nachweis-Matrix mit vier Pflichtdokumenten.
  • Ampel: gesperrt, ablaufend ab 30 Tagen, freigegeben.
  • Zahlungssperre-Hinweis bei jedem Status außer freigegeben.
  • Anforderungsschreiben mit 14-Tage-Frist auf Knopfdruck erzeugt.
39 EUR/Monat sind 468 EUR im Jahr.
§ 23 AEntG und das SchwarzArbG sehen Bußgelder bis 500.000 Euro vor. Für die Bürgenhaftung beim Mindestlohn (§ 13 MiLoG i. V. m. § 14 AEntG) gilt kein Höchstbetrag, sie umfasst den Nettofehlbetrag der gesamten Kette.
Für Anwalts- oder Beratungskosten liegt uns keine belegte Zahl vor. Als Größenordnung, nicht als Beleg: 468 Euro im Jahr entsprechen grob wenigen Stunden fachanwaltlicher Beratung oder etwa einem halben Arbeitstag, den das Zusammensuchen der Nachweise pro Jahr kostet.
468 Euro im Jahr stehen einem Bußgeldrahmen bis 500.000 Euro gegenüber – das mögliche Bußgeld ist rund das Tausendfache der Jahreskosten.

Preise

Ab 39 €/Monat – ein Bruchteil einer einzigen Nachforderung der Einzugsstelle.

Basic

39 € / Monat
  • 10 Nachunternehmer
  • Schutzpaket-Nachweise & Haftungs-Ampel
  • Zahlungssperre je Sub
  • Anforderungs-Schreiben als Entwurf
Kostenlos vormerken
EMPFOHLEN

Team

79 € / Monat
  • 50 Nachunternehmer
  • Erinnerungen vor Ablauf
  • Nachweis-Export für Prüfungen (JSON)
  • Verpflichtungserklärung-Vorlage (MiLoG)
Early Access sichern

Bauträger

149 € / Monat
  • Unbegrenzt Nachunternehmer
  • Projekt-Sichten je Baustelle
  • Mehrere Nutzer pro Konto
  • Prioritäts-Support
Bauträger-Zugang vormerken

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Häufige Fragen

Wann hafte ich wirklich?

Zwei zentrale Fälle: Nach § 28e Abs. 3a SGB IV haften Sie als Unternehmer des Baugewerbes für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den ein eingesetzter Nachunternehmer nicht abführt. Nach § 13 MiLoG i. V. m. § 14 AEntG haften Sie zusätzlich wie ein Bürge (Verzicht auf die Einrede der Vorausklage) für den Nettofehlbetrag des Mindestlohns der gesamten Nachunternehmer-Kette – verschuldensunabhängig. Dazu kommen Ordnungswidrigkeiten nach § 23 AEntG und dem SchwarzArbG mit Bußgeldern bis 500.000 €.

Welche Nachweise brauche ich?

Das bewährte Schutzpaket: die aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle (in der Regel quartalsweise neu anfordern), den SOKA-BAU-/Urlaubskassen-Nachweis, die Mindestlohn-Verpflichtungserklärung (vor Auftragsvergabe und bei jeder Vertragsverlängerung neu) und den Eintrag in der Handwerksrolle. Nur wenn der Sub Personal überlässt, kommt die AÜ-Erlaubnis dazu. SubRadar führt genau diese Matrix pro Sub.

Was ist eine Zahlungssperre?

Sie behalten Abschlags- und Schlusszahlungen zurück, bis die Nachweisakte des Subs vollständig und gültig ist – am besten vertraglich vereinbart. SubRadar zeigt die Sperre automatisch: Steht die Ampel nicht auf Grün, heißt es „Zahlung sperren"; erst eine vollständige Akte gibt die Zahlung frei.

Gilt das auch außerhalb des Baugewerbes?

Teilweise: Die Mindestlohn-Haftung nach § 13 MiLoG gilt branchenübergreifend – jedes Unternehmen haftet für den Mindestlohn bei seinen Nachunternehmern. Die Haftung für Sozialversicherungsbeiträge nach § 28e Abs. 3a SGB IV ist dagegen eine Besonderheit des Baugewerbes. SubRadar ist auf die Baupraxis zugeschnitten, die Schutzpaket-Logik hilft aber in jeder Branche.

Ersetzt SubRadar meinen Fachanwalt für Baurecht?

Nein. SubRadar dokumentiert Ihre Sorgfalt bei der Auswahl und der laufenden Überwachung von Nachunternehmern – das ist bewährte Praxis, keine Rechtsberatung. Bei einer konkreten Haftungsfrage, einem Streit mit dem Sub oder einer Prüfung gehört Ihre Nachweisakte auf den Tisch eines Fachanwalts. SubRadar sorgt dafür, dass dort etwas Vollständiges liegt.

Bin ich mit einer grünen Ampel aus der Haftung raus?

Nein. Die Bürgenhaftung für den Mindestlohn nach § 13 MiLoG i. V. m. § 14 AEntG trifft Sie verschuldensunabhängig, auch bei vollständiger Akte. Was eine gepflegte Akte leistet: Sie zeigt lückenlos, welche Nachweise Sie wann verlangt und geprüft haben. Grün heißt „Zahlung freigegeben“, nicht „Haftung ausgeschlossen“.

Fordert SubRadar die Bescheinigungen automatisch bei den Kassen an?

Nein. Sie hinterlegen die Nachweise mit Gültigkeitsdatum selbst; SubRadar überwacht den Ablauf und warnt 30 Tage vorher. Für fehlende oder abgelaufene Papiere erzeugt SubRadar einen fertigen Anforderungsbrief an den Nachunternehmer mit einer Frist von 14 Tagen. Absenden und die Echtheit der Dokumente prüfen müssen Sie selbst.

Der Sub ist längst auf der Baustelle und die Nachweise fehlen – zu spät für SubRadar?

Nein, aber es eilt. Legen Sie den Sub an, markieren Sie die fehlenden Nachweise, halten Sie Abschlags- und Schlusszahlung zurück und schicken Sie das Anforderungsschreiben. Die Haftung für bereits geleistete Arbeit verschwindet dadurch nicht – das ist ein Fall für den Fachanwalt. Ab sofort ist aber dokumentiert, dass Sie nachgefasst haben.

Wir arbeiten nur mit zwei Nachunternehmern. Ist das nicht überzogen?

Die Haftung hängt nicht an der Zahl Ihrer Subs – sie greift ab dem ersten, und beim Mindestlohn reicht sie über die gesamte Kette dahinter. Pro Sub führt das Schutzpaket vier Pflichtnachweise mit eigenen Ablaufdaten, dazu die AÜ-Erlaubnis bei Personalüberlassung. Wer das sauber im Ordner führt, kann das weiter tun; übersehen wird meist das Ablaufdatum.

Wichtig: SubRadar dokumentiert Ihre Sorgfalt bei der Auswahl und laufenden Überwachung von Nachunternehmern (bewährte Praxis). Die Software ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall – bei konkreten Haftungsfragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Baurecht. Das Live-Beispiel oben ist eine simulierte Prüfung mit Beispielwerten.

Kontakt

Frage, Problem oder Feedback? Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags).