Kunden- und Lieferantenlisten in Sekunden prüfen. Jeder Lauf wird mit Datum und Listenstand gespeichert, damit Sie Ihre Sorgfalt später belegen können.
✓ Bußgeld bis 500.000 €, vorsätzlich ist es eine Straftat✓ Quellen: UN und OFAC, EU-Liste per Datei-Import✓ Findet auch Schreibvarianten und Aliase ab 0,85 Ähnlichkeit✓ Server in Deutschland
Wer liefert – und an wen? Embargos und Sanktionslisten gelten auch für kleine Exporteure, Händler und Dienstleister. SanktionsRadar macht die Prüfung zum Routinevorgang statt zum Risiko.
Fahrlässige Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld bis 500.000 € (§ 19 AWG; Novelle 2026: Verbandssanktionen bis 40 Mio. €). Vorsätzliche Verstöße sind Straftaten (§ 18 AWG, Freiheitsstrafe 3 Monate bis 5 Jahre, schwere Fälle mehr).
Listen schreiben Namen anders als Ihr ERP. SanktionsRadar findet auch Schreibvarianten und Aliase – Treffer ab 0,85 Ähnlichkeit als Prüffall (gelb), ab 0,95 als hohe Ähnlichkeit (rot).
Jeder Screening-Lauf wird mit Quellen-Stand, Namens- und Trefferanzahl gespeichert und ist als JSON exportierbar – die dokumentierte Sorgfalt, die im Verbandsbußgeld-Verfahren entlastet.
Vier Fragen genügen für die erste Einordnung nach Dual-Use-VO (EU) 2021/821 und Russland-Embargo (VO (EU) Nr. 833/2014): unkritisch, Prüffall oder Genehmigung wahrscheinlich – mit BAFA-Hinweis.
Kein Berater-Termin, keine Excel-Makros: drei Schritte zur dokumentierten Prüfung.
Kunden- oder Lieferantennamen per Copy & Paste einfügen – eine Zeile pro Name, optional mit Land („Name;Land“).
Abgleich gegen die geladenen Sanktionslisten in Sekunden – inklusive Aliasen und Schreibvarianten.
Treffer einzeln prüfen und den Lauf als Audit-Nachweis (JSON) exportieren – mit Datum und Quellen-Stand.
Namen einfügen – SanktionsRadar zeigt Treffer, Score und Quelle. Simulation mit fiktiven Beispiel-Einträgen – in der App prüfen Sie gegen die echten Listen.
Eine Zeile pro Name, optional „Name;Land“:
Fahrlässige Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld bis 500.000 € (§ 19 AWG); die Novelle 2026 sieht Verbandssanktionen bis 40 Mio. € vor. Vorsätzliche Verstöße gegen Embargos und Ausfuhrkontrolle sind Straftaten nach § 18 AWG: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren, in schweren Fällen mehr. Seit der Novelle 2026 sind auch leichtfertige Dual-Use-Verstöße strafbar (§ 18 Abs. 8/8a AWG).
Automatisch importiert werden die konsolidierte Liste des UN-Sicherheitsrats und die SDN-Liste des US OFAC. Die konsolidierte EU-Liste (FSDN) läuft nur über Datei-Import, nicht automatisiert, weil der Endpunkt nicht zuverlässig erreichbar ist. Wir versprechen bewusst nicht „alle Sanktionslisten“. Der Stand jeder Quelle ist sichtbar: ab sieben Tagen ohne Aktualisierung gelb, ab dreißig Tagen rot.
Ein Treffer ist ein Prüffall, kein Schuldspruch und keine automatische Sperrung. Die Namensähnlichkeit wird von 0 bis 1 bewertet: ab 0,85 erscheint ein gelber Treffer, ab 0,95 ein roter. Aliase und Schreibvarianten wie „Müller“ und „Mueller“ finden zusammen. Die Identität klären Sie anhand weiterer Merkmale und halten die Entscheidung fest – das ist die dokumentierte Sorgfalt (vgl. § 19 AWG).
Güter, die in Anhang I der Dual-Use-VO (EU) 2021/821 gelistet sind, sind nach Artikel 3 genehmigungspflichtig. Auch nicht gelistete Güter können erfasst sein, wenn eine militärische Endverwendung oder eine Verwendung zur Überwachung bekannt oder zu vermuten ist (Artikel 4). Die Ersteinstufung stellt vier Fragen und endet bei: unkritisch mit Dokumentation, Prüffall oder Genehmigung wahrscheinlich. Verbindliche Auskunft erteilt das BAFA.
Für Russland gilt das EU-Embargo nach VO (EU) Nr. 833/2014: Ausfuhren können verboten oder genehmigungspflichtig sein. Vorsätzliche Umgehung ist nach § 18 AWG strafbar. Prüfen Sie Zielland, Durchfuhr- und Endbestimmungsland sowie den Endempfänger – ist ein Weiterverkauf an unbekannte Dritte nicht vertraglich ausgeschlossen, ist das ein Umgehungsrisiko. SanktionsRadar stuft solche Antworten mindestens als Prüffall ein; verbindlich entscheidet das BAFA.
Ab 49 €/Monat – weniger als eine Stunde Beratung, dafür jede Prüfung dokumentiert.
Wir starten in Kürze – die Warteliste sichert Ihnen frühen Zugang und Gründerkonditionen, die es später nicht mehr gibt.
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Die ersten 100 Anmeldungen erhalten Gründerkonditionen.
Automatisch importiert werden die konsolidierte Liste des UN-Sicherheitsrats und die SDN-Liste des US OFAC. Die konsolidierte EU-Liste (FSDN) ist vorbereitet und per Datei-Import möglich, aktuell aber nicht automatisiert angebunden (Endpunkt nicht zuverlässig erreichbar). Wir versprechen bewusst nicht „alle Sanktionslisten“ – Stand und Umfang jeder Quelle sind in der App und in jedem Audit-Nachweis dokumentiert.
Ein Treffer ist ein Prüffall, keine automatische Sperrung: Namensähnlichkeiten müssen manuell geprüft und dokumentiert werden (Identität anhand weiterer Merkmale klären, Entscheidung festhalten). Genau diese dokumentierte Einzelprüfung ist die Sorgfalt, die SanktionsRadar nachweisbar macht – das Tool ersetzt keine Rechtsberatung.
Vorsätzliche Verstöße gegen Embargos und Ausfuhrkontrolle sind Straftaten (§ 18 AWG: Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren, in schweren Fällen mehr); seit der Novelle 2026 sind auch leichtfertige Dual-Use-Verstöße strafbar (§ 18 Abs. 8/8a AWG). Fahrlässige Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld bis 500.000 € (§ 19 AWG) – die Novelle 2026 sieht Verbandssanktionen bis 40 Mio. € vor.
Nein. Die Dual-Use-Ersteinstufung liefert eine konservative Ersteinschätzung (unkritisch, Prüffall, Genehmigung wahrscheinlich) und verweist im Zweifel ans BAFA – maßgeblich sind AWG (§ 18, § 19), Dual-Use-VO (EU) 2021/821 und die Embargo-Verordnungen in ihrer aktuellen Fassung. Verbindliche Auskünfte erteilt das BAFA, Rechtsberatung bleibt Anwaltschaftssache.
Nein. Die Verantwortung für Ausfuhr und Geschäftspartner bleibt bei Ihnen. Wir zeigen offen, wo die Grenzen liegen: geprüft wird gegen UN und OFAC, die EU-Liste läuft nur per Datei-Import, und eine Namensähnlichkeit unter 0,85 erscheint gar nicht als Treffer. Die Software dokumentiert Ihre Sorgfalt (vgl. § 19 AWG), sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Die Pflichten aus dem AWG hängen nicht an Ihrer Betriebsgröße: Auch fahrlässige Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld bis 500.000 € (§ 19 AWG). Wenn Sie aber weder ausführen noch Geschäftspartner im Ausland haben, brauchen Sie SanktionsRadar nicht. Prüfen Sie das ehrlich, bevor Sie zahlen.
Rückwirkend nicht. Ein Nachweis entsteht erst mit dem Lauf, den Sie tatsächlich durchführen. Sie können Ihren gesamten Partnerbestand heute screenen und ab diesem Tag lückenlos dokumentieren. Wie Sie mit zurückliegenden Lieferungen umgehen, ist eine Frage für Ihren Anwalt, nicht für ein Tool.
Teilweise. Der Abgleich normalisiert Umlaute, sodass „Müller“ und „Mueller“ zusammenfinden, berücksichtigt Aliase und bewertet die Ähnlichkeit von 0 bis 1: ab 0,85 gelb, ab 0,95 rot. Stark abweichende Transkriptionen können unter die Schwelle fallen. Deshalb bleibt jeder Treffer ein Prüffall, und ein leerer Lauf ist kein Freibrief.
Die Nachweise gehören Ihnen. Zu jedem Screening können Sie den Audit-Nachweis als JSON herunterladen, mit den geprüften Namen, den Treffern und dem Stand der verwendeten Listen. Holen Sie sich diese Dateien, solange Ihr Zugang läuft, statt sich auf unsere Speicherung zu verlassen. Was wir wie lange aufbewahren, steht in der Datenschutzerklärung.
Frage, Problem oder Feedback? Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags).