Sie sehen sofort, wann Ihr Jahresabschluss fällig ist, was ein Versäumnis kostet und ob eine Änderung ins Transparenzregister gehört.
✓ Verzugsgeld bis 25.000 € – gegen jeden Geschäftsführer persönlich✓ Ampel gelb ab 90 Tagen vor der Frist✓ Verzugsgeld-Stufen mit Datum: 2.500 bis 25.000 €✓ Server in Deutschland
Die Pflichten sind bekannt – sie gehen nur im Alltag unter. Genau dort setzt der Autopilot an.
Der Jahresabschluss muss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag elektronisch beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht sein.
Ordnungsgeld-Verfahren gegen die Geschäftsführer persönlich – gestaffelt, wiederholbar, öffentlich sichtbar im Register.
Änderungen an wirtschaftlich Berechtigten müssen unverzüglich gemeldet werden – die Falle des Auffangtatbestands schnappt bei jeder Gesellschafteränderung zu.
Bilanzstichtag eingeben – RegisterRadar zeigt Ihre Frist, die Verzugsgeld-Eskalation und den Transparenzregister-Status. Beispielwerte – in der App überwachen Sie Ihre echte Gesellschaft.
Angaben für den Fristen-Check:
Die Staffel beginnt mit 2.500 Euro Ordnungsgeld-Androhung zum Fristende, also zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Drei Monate später werden 5.000 Euro festgesetzt, nach sieben Monaten erneut 10.000 Euro, nach zwölf Monaten bis zu 25.000 Euro. Das Verfahren richtet sich gegen jeden Geschäftsführer persönlich, nicht gegen die Gesellschaft. RegisterRadar zeigt jede Stufe mit konkretem Datum.
Die Frist endet zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei einem Stichtag zum 31. Dezember 2025 ist der 31. Dezember 2026 der letzte Tag. Die Frist läuft unabhängig davon, ob Ihr Abschluss fertig ist. Gleiches gilt für die UG (haftungsbeschränkt), die GmbH & Co. KG und die AG. RegisterRadar rechnet den Termin je Gesellschaft aus.
Unverzüglich. Nach dem Auffangtatbestand des § 20 Abs. 2 GwG müssen Sie die Änderung selbst an das Transparenzregister melden, sobald sich Gesellschafter oder Geschäftsführer ändern. Eine feste Tagesfrist nennt die Regel nicht, aufschieben können Sie die Meldung trotzdem nicht. RegisterRadar markiert jede erfasste Änderung sofort als Warnung. Ohne Änderung bleibt der Status auf stabilem Monitoring.
RegisterRadar schaltet die Ampel 90 Tage vor dem Fristende auf Gelb. Die Frist ist der Bilanzstichtag plus zwölf Monate. Über 90 Resttage bleibt die Anzeige grün, ab dem ersten Tag nach Ablauf wird sie rot und zählt die überschrittenen Tage. Rot heißt: Das Ordnungsgeldverfahren läuft oder steht unmittelbar bevor.
Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH: gleiche Frist von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag, gleiche Verzugsgeld-Staffel von 2.500 bis 25.000 Euro. RegisterRadar unterscheidet GmbH, UG, GmbH & Co. KG und AG sowie die Größenklassen Kleinst-, kleine und mittelgroße/große Kapitalgesellschaft und rechnet jede Frist einzeln aus.
Ab 9 €/Monat – ein Bruchteil eines einzigen Verzugsgelds.
RegisterRadar befindet sich im Aufbau. Tragen Sie sich in die Warteliste ein – Sie erhalten frühen Zugang zum Fristen-Radar und sichern sich Gründungskonditionen für Ihre Gesellschaft.
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Nur wenn er ausdrücklich beauftragt ist. In der Praxis übernimmt die Kanzlei die Erstellung, die Einreichung bleibt aber oft liegen – das Verzugsgeld trifft dann Sie als Geschäftsführer, nicht die Kanzlei. RegisterRadar überwacht unabhängig und reicht im Zweifel selbst ein.
Seit der GwG-Novelle greift die Mitteilungsfiktion (automatische Übernahme aus dem Handelsregister) nur noch eingeschränkt. Wer nach Gesellschafteränderungen nicht selbst meldet, riskiert Bußgelder – RegisterRadar erkennt Register-Änderungen und meldet innerhalb von 48 Stunden nach.
Entweder direkt aus der Buchhaltung (DATEV, lexoffice, sevdesk) oder Sie laden das XBRL/PDF hoch. Mikro- und Kleinstkapitalgesellschaften können die vereinfachten Einstellungsformen nutzen – RegisterRadar wählt automatisch die passende.
Eingetragene Vereine werden seit 2024 automatisch ins Transparenzregister übertragen – aber ihre Offenlegungs- und Meldepflichten bei Satzungsänderungen bleiben bestehen. Auch dafür gibt es Radar-Module.
Ja – die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH. Gleiche Offenlegungspflicht, gleiche Frist, gleiches Verzugsgeld-Verfahren. Auch Kleinstkapitalgesellschaften müssen offenlegen, nur in vereinfachter Form.
Leider ja. Die Frist endet 12 Monate nach dem Bilanzstichtag, unabhängig davon, ob Ihr Abschluss fertig ist. Deshalb ist es so wichtig, die Erstellung früh anzustoßen – und genau deshalb fängt RegisterRadar die Überwachung schon am Stichtag an, nicht erst kurz vor Schluss.
Nein. Sie hinterlegen jede Gesellschaft einmal mit ihrem Stichtag, und das Cockpit zeigt alle Fristen nebeneinander – mit Ampel, welche zuerst Aufmerksamkeit braucht.
Dann wird es doppelt kritisch: Neben dem Handelsregister droht die Transparenzregister-Falle. Die automatische Übernahme greift nicht mehr immer – die Meldung an das Transparenzregister müssen Sie unverzüglich selbst anstoßen. RegisterRadar schlägt genau dann Alarm.
Vertiefung zu den Themen hinter RegisterRadar – aus unserem Blog:
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