Register-Compliance für Kapitalgesellschaften

Das Verzugsgeld kommt still.
RegisterRadar kommt vorher.

Sie sehen sofort, wann Ihr Jahresabschluss fällig ist, was ein Versäumnis kostet und ob eine Änderung ins Transparenzregister gehört.

✓ Verzugsgeld bis 25.000 € – gegen jeden Geschäftsführer persönlich✓ Ampel gelb ab 90 Tagen vor der Frist✓ Verzugsgeld-Stufen mit Datum: 2.500 bis 25.000 €✓ Server in Deutschland

Gesellschaftsübersicht in RegisterRadar: eine UG mit überfälliger Offenlegung und offener Transparenzregister-Änderung, eine GmbH mit 61 Tagen Restfrist bis zum 30.09.2026.

Warum GmbHs trotzdem Strafe zahlen

Die Pflichten sind bekannt – sie gehen nur im Alltag unter. Genau dort setzt der Autopilot an.

12 Mon.

Offenlegungsfrist

Der Jahresabschluss muss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag elektronisch beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht sein.

bis 25.000 €

Verzugsgeld

Ordnungsgeld-Verfahren gegen die Geschäftsführer persönlich – gestaffelt, wiederholbar, öffentlich sichtbar im Register.

§ 20 GwG

Transparenzregister

Änderungen an wirtschaftlich Berechtigten müssen unverzüglich gemeldet werden – die Falle des Auffangtatbestands schnappt bei jeder Gesellschafteränderung zu.

Live-Beispiel: Ihr Fristen-Radar

Bilanzstichtag eingeben – RegisterRadar zeigt Ihre Frist, die Verzugsgeld-Eskalation und den Transparenzregister-Status. Beispielwerte – in der App überwachen Sie Ihre echte Gesellschaft.

Ihre Gesellschaft

Angaben für den Fristen-Check:

Ihr Fristen-Radar erscheint hier.

Wie hoch ist das Verzugsgeld bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Die Staffel beginnt mit 2.500 Euro Ordnungsgeld-Androhung zum Fristende, also zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Drei Monate später werden 5.000 Euro festgesetzt, nach sieben Monaten erneut 10.000 Euro, nach zwölf Monaten bis zu 25.000 Euro. Das Verfahren richtet sich gegen jeden Geschäftsführer persönlich, nicht gegen die Gesellschaft. RegisterRadar zeigt jede Stufe mit konkretem Datum.

Bis wann muss der Jahresabschluss einer GmbH offengelegt werden?

Die Frist endet zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei einem Stichtag zum 31. Dezember 2025 ist der 31. Dezember 2026 der letzte Tag. Die Frist läuft unabhängig davon, ob Ihr Abschluss fertig ist. Gleiches gilt für die UG (haftungsbeschränkt), die GmbH & Co. KG und die AG. RegisterRadar rechnet den Termin je Gesellschaft aus.

Wann muss ich eine Gesellschafteränderung ans Transparenzregister melden?

Unverzüglich. Nach dem Auffangtatbestand des § 20 Abs. 2 GwG müssen Sie die Änderung selbst an das Transparenzregister melden, sobald sich Gesellschafter oder Geschäftsführer ändern. Eine feste Tagesfrist nennt die Regel nicht, aufschieben können Sie die Meldung trotzdem nicht. RegisterRadar markiert jede erfasste Änderung sofort als Warnung. Ohne Änderung bleibt der Status auf stabilem Monitoring.

Ab wann wird die Offenlegungsfrist kritisch?

RegisterRadar schaltet die Ampel 90 Tage vor dem Fristende auf Gelb. Die Frist ist der Bilanzstichtag plus zwölf Monate. Über 90 Resttage bleibt die Anzeige grün, ab dem ersten Tag nach Ablauf wird sie rot und zählt die überschrittenen Tage. Rot heißt: Das Ordnungsgeldverfahren läuft oder steht unmittelbar bevor.

Gilt die Offenlegungspflicht auch für eine UG oder eine Kleinstkapitalgesellschaft?

Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH: gleiche Frist von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag, gleiche Verzugsgeld-Staffel von 2.500 bis 25.000 Euro. RegisterRadar unterscheidet GmbH, UG, GmbH & Co. KG und AG sowie die Größenklassen Kleinst-, kleine und mittelgroße/große Kapitalgesellschaft und rechnet jede Frist einzeln aus.

Was sich für Sie ändert

Heute

  • Stichtage stehen in einer Excel-Liste, die niemand pflegt.
  • Die Frist fällt auf, wenn Post vom Register kommt.
  • Gesellschafteränderung passiert, die Transparenzregister-Meldung bleibt liegen.
  • Mehrere Gesellschaften, mehrere Stichtage, alles im Kopf.

Mit RegisterRadar

  • Frist automatisch berechnet: Bilanzstichtag plus zwölf Monate.
  • Ampel grün, gelb ab 90 Resttagen, rot bei Überschreitung.
  • Verzugsgeld-Stufen 2.500 bis 25.000 Euro mit konkretem Datum.
  • Änderung angehakt: Warnung nach § 20 Abs. 2 GwG.
9 EUR/Monat sind 108 EUR im Jahr. Der Autopilot-Tarif mit 29 EUR/Monat sind 348 EUR im Jahr.
Die erste Stufe des Verfahrens ist eine Ordnungsgeld-Androhung über 2.500 EUR, die letzte erreicht bis zu 25.000 EUR – gegen jeden Geschäftsführer persönlich.
Unabhängig vom Verzugsgeld: 108 EUR im Jahr liegen in der Größenordnung von etwa einer Stunde Steuerberater- oder Anwaltszeit. Ein belastbarer Stundensatz liegt uns nicht vor, das bleibt also eine Größenordnung und keine Kalkulation.
108 EUR Jahresbeitrag stehen 2.500 EUR der ersten Stufe gegenüber: rund das 23-Fache. Gegenüber der Höchststufe von 25.000 EUR ist es rund das 230-Fache.

Preise

Ab 9 €/Monat – ein Bruchteil eines einzigen Verzugsgelds.

Radar

9 € / Monat
  • Fristen-Monitoring Offenlegung
  • Transparenzregister-Erinnerungen
  • Register-Änderungs-Alarm
  • 1 Gesellschaft
Kostenlos vormerken
AUTOPILOT

Einreichung

29 € / Monat
  • Autonome Einreichung Bundesanzeiger
  • TR-Meldungen bei Änderungen
  • XBRL-Aufbereitung aus der Buchhaltung
  • Beleg-Archiv & Prüfnachweis
Early Access sichern

Holding

99 € / Monat
  • Bis zu 10 Gesellschaften
  • Konzernweites Fristen-Cockpit
  • Steuerberater-Zugang
  • API für Buchhaltung & DMS
Gespräch vormerken

Early Access: Seien Sie von Anfang an dabei

RegisterRadar befindet sich im Aufbau. Tragen Sie sich in die Warteliste ein – Sie erhalten frühen Zugang zum Fristen-Radar und sichern sich Gründungskonditionen für Ihre Gesellschaft.

Kostenlos eintragen · Kein Spam · Jederzeit abmeldbar

Die ersten 100 Anmeldungen erhalten Gründerkonditionen.

Häufige Fragen

Mein Steuerberater legt doch offen – oder?

Nur wenn er ausdrücklich beauftragt ist. In der Praxis übernimmt die Kanzlei die Erstellung, die Einreichung bleibt aber oft liegen – das Verzugsgeld trifft dann Sie als Geschäftsführer, nicht die Kanzlei. RegisterRadar überwacht unabhängig und reicht im Zweifel selbst ein.

Was ist der „Auffangtatbestand“ im Transparenzregister?

Seit der GwG-Novelle greift die Mitteilungsfiktion (automatische Übernahme aus dem Handelsregister) nur noch eingeschränkt. Wer nach Gesellschafteränderungen nicht selbst meldet, riskiert Bußgelder – RegisterRadar erkennt Register-Änderungen und meldet innerhalb von 48 Stunden nach.

Wie kommt RegisterRadar an meinen Abschluss?

Entweder direkt aus der Buchhaltung (DATEV, lexoffice, sevdesk) oder Sie laden das XBRL/PDF hoch. Mikro- und Kleinstkapitalgesellschaften können die vereinfachten Einstellungsformen nutzen – RegisterRadar wählt automatisch die passende.

Gilt das auch für Vereine und Stiftungen?

Eingetragene Vereine werden seit 2024 automatisch ins Transparenzregister übertragen – aber ihre Offenlegungs- und Meldepflichten bei Satzungsänderungen bleiben bestehen. Auch dafür gibt es Radar-Module.

Gilt die 12-Monats-Frist auch für meine UG?

Ja – die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH. Gleiche Offenlegungspflicht, gleiche Frist, gleiches Verzugsgeld-Verfahren. Auch Kleinstkapitalgesellschaften müssen offenlegen, nur in vereinfachter Form.

Mein Abschluss ist noch nicht fertig – läuft die Frist trotzdem?

Leider ja. Die Frist endet 12 Monate nach dem Bilanzstichtag, unabhängig davon, ob Ihr Abschluss fertig ist. Deshalb ist es so wichtig, die Erstellung früh anzustoßen – und genau deshalb fängt RegisterRadar die Überwachung schon am Stichtag an, nicht erst kurz vor Schluss.

Ich habe mehrere Gesellschaften – muss ich jede einzeln im Kopf behalten?

Nein. Sie hinterlegen jede Gesellschaft einmal mit ihrem Stichtag, und das Cockpit zeigt alle Fristen nebeneinander – mit Ampel, welche zuerst Aufmerksamkeit braucht.

Was passiert bei einer Gesellschafteränderung genau?

Dann wird es doppelt kritisch: Neben dem Handelsregister droht die Transparenzregister-Falle. Die automatische Übernahme greift nicht mehr immer – die Meldung an das Transparenzregister müssen Sie unverzüglich selbst anstoßen. RegisterRadar schlägt genau dann Alarm.

Ratgeber

Vertiefung zu den Themen hinter RegisterRadar – aus unserem Blog:

Kontakt

Frage, Problem oder Feedback? Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags).