In 60 Sekunden wissen Sie, ob NIS2 für Sie gilt, wie Ihr KI-Einsatz eingestuft wird und welche Pflichten mit welcher Frist auf Sie zukommen.
✓ Einstufung nach Sektor und Schwelle: 50 Mitarbeiter oder 10 Mio. Euro Umsatz✓ Jedes KI-System einzeln eingestuft: Hochrisiko, begrenzt oder minimal✓ Server in Deutschland✓ Ohne Kreditkarte
Die Regulierung kommt – die Doku-Prozesse der meisten Mittelständler nicht. RegelWerk ersetzt den Berater-Marathon durch ein System, das Ihre Nachweise laufend selbst aktualisiert.
Sektor + Größenklasse entscheiden: „wesentlich“ oder „wichtig“. RegelWerk führt den offiziellen Check durch und dokumentiert das Ergebnis revisionssicher.
NIS2 macht die Unternehmensleitung persönlich verantwortlich für Maßnahmen und Meldepflichten. RegelWerk liefert die Nachweis-Kette, die im Zweifel entlastet.
Jedes eingesetzte KI-System wird eingestuft: verboten, Hochrisiko, begrenzt, minimal. RegelWerk pflegt das KI-Register und die Transparenzpflichten.
Risikoanalyse, Maßnahmenkatalog, Prozess für Sicherheitsvorfälle, Schulungsnachweise – automatisch versioniert, audit-bereit, aktuell bei jeder Gesetzesänderung.
Sektor und Größe eingeben – RegelWerk zeigt NIS2-Status, AI-Act-Einstufung und die ersten Pflichten. Beispielwerte – in der App prüfen Sie Ihr echtes Unternehmen.
Angaben für den Check:
NIS2 greift über zwei Dinge: Sektor und Größe. Liegt Ihr Unternehmen in einem Sektor nach Anhang 1 oder 2 und erreicht 50 Mitarbeiter oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz, sind Sie betroffen: in kritischen Sektoren als wesentliche, in wichtigen Sektoren als wichtige Einrichtung. Darunter greift NIS2 in besonders kritischen Teilbereichen trotzdem, das ist ein Prüffall.
Für wesentliche Einrichtungen gilt eine zweistufige Meldepflicht: Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, vollständige Meldung innerhalb von 72 Stunden. Die Uhr läuft ab Kenntnis des Vorfalls, nicht ab der nächsten Besprechung. Wer den Meldeweg erst im Ernstfall klärt, verliert genau die Stunden, die das Gesetz einräumt. Legen Sie Zuständigkeit und Kontaktweg vorher schriftlich fest.
Vier Blöcke: Governance, also Verantwortung in der Geschäftsführung festlegen und dokumentieren. Risikoanalyse und Maßnahmen nach § 30 NIS2UmsuCG umsetzen. Einen Prozess für Sicherheitsvorfälle samt Meldewegen definieren. Und jährlich die Schulung der Unternehmensleitung nachweisen. RegelWerk legt diese Punkte als Roadmap mit Frist an, jeder Punkt ist einzeln abhakbar.
Ja. KI im Bereich Beschäftigung fällt unter Anhang III des AI Act und gilt damit als Hochrisiko-System. Daran hängen Konformitätsbewertung, Risikomanagement, Anforderungen an die Datenqualität, menschliche Aufsicht und die Aufbewahrung von Logs. Ein Chatbot im Kundenkontakt ist dagegen begrenztes Risiko mit Transparenzpflicht, rein interne Produktivitäts-Tools bleiben minimales Risiko.
Ja. Artikel 4 des AI Act verlangt, dass Sie die KI-Kompetenz Ihrer Belegschaft nachweisen können, auch bei rein internen Produktivitäts-Tools mit minimalem Risiko. RegelWerk stuft jedes gemeldete System einzeln ein und aktiviert bei internem Einsatz das Schulungs-Modul. Melden Mitarbeiter gar keine KI, empfiehlt sich zusätzlich eine interne Erhebung zur Schatten-KI.
Ab 149 €/Monat – ein Bruchteil des Berater-Tagessatzes, und die Doku bleibt aktuell statt zu verstauben.
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Das hängt von Sektor und Größe ab. Faustregel: ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Umsatz in einem der 18 NIS2-Sektoren sind Sie zumindest „wichtige Einrichtung“. In besonders kritischen Bereichen gilt NIS2 auch für kleinere Firmen. Der kostenlose Check gibt Ihnen in 60 Sekunden eine dokumentierte Antwort.
Neben Bußgeldern trägt die Geschäftsführung persönliche Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen. Bei Sicherheitsvorfällen ohne dokumentierte Prozesse wird es richtig unangenehm – Genau für diesen Nachweis gibt es RegelWerk.
Ja, schon heute teilweise: Transparenzpflichten und Schulungspflichten (KI-Kompetenz der Belegschaft) gelten breit. Hochrisiko-Systeme – etwa in der Personalauswahl – haben deutlich strengere Pflichten. RegelWerk klassifiziert jedes System einzeln.
Nein – es ergänzt sie. Wer ein ISMS hat, importiert Maßnahmen und Nachweise; wer keines hat, bekommt mit RegelWerk eine pragmatische, NIS2-konforme Basis, aus der später eine Zertifizierung wachsen kann.
In den meisten Fällen nicht: Unter 50 Mitarbeitern und 10 Mio. € Umsatz sind Sie raus. Aber: In besonders kritischen Teilbereichen gelten Sonderregeln – und Kunden aus kritischen Sektoren fragen NIS2-Nachweise zunehmend auch bei kleinen Lieferanten an. Der Check dauert 60 Sekunden, dann wissen Sie es.
Zwei Ebenen: Bußgelder für das Unternehmen – und persönliche Verantwortung der Geschäftsführung für die Umsetzung. Nach einem Sicherheitsvorfall ohne dokumentierte Prozesse wird es richtig unangenehm. Genau dafür ist die Dokumentation da.
Dann sind Sie weiter als die meisten. RegelWerk ersetzt Ihr ISMS nicht, sondern ergänzt es: Das NIS2-Mapping zeigt, welche Nachweise das Gesetz zusätzlich verlangt, und hält sie aktuell, wenn sich Anforderungen ändern.
Schon jetzt, schrittweise. Für die meisten Firmen sind heute zwei Dinge relevant: Transparenzpflichten (Kunden müssen erkennen, wenn sie mit KI sprechen) und die Schulungspflicht nach Art. 4 – KI-Kompetenz der Belegschaft nachweisen. Hochrisiko-Systeme, etwa in der Personalauswahl, haben deutlich strengere Pflichten.
Vertiefung zu den Themen hinter RegelWerk – aus unserem Blog:
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