Alle Prüffristen Ihrer Geräte, die Masern-Nachweise des Teams und der QM-Ordner an einem Ort. Die Ampel steht 60 Tage vor jeder Prüffrist auf Gelb.
✓ Ampel 60 Tage vor jeder Prüffrist✓ Bestandsverzeichnis nach § 14 MPBetreibV auf Knopfdruck✓ Server in Deutschland✓ Keine Kreditkarte erforderlich
Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht geprüft. PraxisPilot macht aus den MPBetreibV-Pflichten eine Routine, die im Praxisalltag wirklich hält.
Jedes Medizinprodukt gehört ins Verzeichnis – mit Inbetriebnahme, letzter Kontrolle und Prüfintervall. PraxisPilot berechnet die nächste Fälligkeit auf den Monat genau: Basis plus Intervall, fällig zum Monatsende.
STK spätestens alle zwei Jahre (§ 12 MPBetreibV), MTK für Geräte mit Messfunktion wie Blutdruckmessgeräte und Audiometer (§ 15 MPBetreibV). Die Ampel warnt 60 Tage vorher – kürzere Herstellerintervalle bleiben maßgeblich.
Für Personal in medizinischen Einrichtungen: zwei Impfungen oder ärztliche Immunitätsfeststellung – bei Neueinstellung vor Arbeitsbeginn vorzulegen. PraxisPilot zeigt auf einen Blick, bei wem der Nachweis fehlt.
§ 135a SGB V macht Qualitätsmanagement zur Pflicht: Hygieneplan, Notfallmanagement, Fortbildung & Co. PraxisPilot markiert jeden Bereich, der seit über 12 Monaten nicht dokumentiert gepflegt wurde.
Kein Ordner-Chaos, kein Excel – eine Routine, die auch zwischen erster und letzter Patientin funktioniert.
Name, Typ, Inbetriebnahme – Richtwerte für STK- und MTK-Intervalle sind für gängige Praxisgeräte hinterlegt (Defibrillator, EKG, Autoklav, Blutdruckmessgerät). Maßgeblich bleibt immer die Gebrauchsanweisung.
Rot heißt überfällig, Gelb heißt in 60 Tagen fällig. Nach jeder Kontrolle ein Tipp auf „heute erledigt" – die Frist läuft ab dem neuen Protokolldatum von vorn.
Bestandsverzeichnis, Personalnachweise und QM-Pflegestand gebündelt als Export – für die Hygienebeauftragte, das QM-Audit oder die Behörde.
Abhaken, was diese Woche erledigt ist – PraxisPilot zeigt sofort, was noch fehlt. Beispielwerte – in der App dokumentieren Sie Ihre echte Praxis.
Prüf- und Nachweisliste (MPBetreibV / § 20a IfSG):
§ 12 MPBetreibV (Neufassung 2025) verlangt die STK spätestens alle zwei Jahre. Fällig wird sie mit Ablauf des Monats, in dem das Gerät in Betrieb ging oder zuletzt kontrolliert wurde. Verlangt die Gebrauchsanweisung ein kürzeres Intervall, gilt dieses (§ 12 Abs. 1). PraxisPilot rechnet das Fälligkeitsdatum je Gerät aus.
Medizinprodukte mit Messfunktion nach Anlage 2 der MPBetreibV, etwa nichtinvasive Blutdruckmessgeräte und Audiometer. § 15 MPBetreibV (2025) sieht dafür in der Regel ein Intervall von zwei Jahren vor; ältere Quellen nennen noch § 14. PraxisPilot hinterlegt für Blutdruckmessgerät und Audiometer je 24 Monate und meldet die Fälligkeit.
Alle Personen, die in medizinischen Einrichtungen tätig sind. § 20a IfSG verlangt zwei Impfungen oder eine ärztlich festgestellte Immunität; die Pflicht gilt seit dem 1.3.2020, bei Neueinstellung ist der Nachweis vor Arbeitsbeginn vorzulegen. PraxisPilot führt jede Person mit Ampel und markiert fehlende Nachweise rot, bis das Datum eingetragen ist.
Ja. § 135a SGB V verpflichtet Vertragsärzte zu einem einrichtungsinternen Qualitätsmanagement; der Hygieneplan folgt zusätzlich aus § 36 IfSG in Verbindung mit den KRINKO-Empfehlungen. PraxisPilot führt acht QM-Bereiche, darunter Hygieneplan, Notfall-, Beschwerde- und Risikomanagement. Nie gepflegte Bereiche stehen rot, Bereiche älter als zwölf Monate gelb, ehrlich als Review-Empfehlung.
Verstöße gegen die MPBetreibV können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden; die Tatbestände stehen in § 19 MPBetreibV. Eine Bußgeldhöhe nennen wir bewusst nicht, weil sie nicht verifiziert ist. Entscheidend ist die Dokumentation: Bestandsverzeichnis nach § 14 MPBetreibV, eingehaltene Prüffristen und vollständige Personalnachweise. Genau das hält PraxisPilot fest.
Weniger als eine Stunde MFA pro Monat – dafür liegen die Nachweise bereit, wenn die Prüfung kommt.
Wir starten in Kürze – die Warteliste sichert Ihnen frühen Zugang und Gründerkonditionen, die es später nicht mehr gibt.
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Ja – sie gilt für jeden Betreiber von Medizinprodukten, die Einzelpraxis genauso wie das MVZ. Die Kernpflichten: ein Bestandsverzeichnis aller Medizinprodukte (§ 14 MPBetreibV), sicherheitstechnische Kontrollen spätestens alle zwei Jahre (§ 12 MPBetreibV) und messtechnische Kontrollen bei Geräten mit Messfunktion (§ 15 MPBetreibV). PraxisPilot bildet genau diese Pflichten ab.
Die Vorschrift wurde neu strukturiert und die Paragraphen umnummeriert: Die STK steht jetzt in § 12 (bisher § 11), die MTK in § 15 (bisher § 14), das Bestandsverzeichnis in § 14. Ältere Merkzettel und Prüfplaketten zitieren oft noch die alten Nummern – PraxisPilot nennt die aktuelle Nummerierung und die bisherige dazu.
Ja – § 20a IfSG verlangt von Personen, die in medizinischen Einrichtungen tätig sind, einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern (zwei Impfungen) oder eine ärztlich festgestellte Immunität. Die Pflicht gilt seit dem 1.3.2020; der Nachweis ist bei Neueinstellung vor Arbeitsbeginn vorzulegen. PraxisPilot markiert fehlende Nachweise rot.
Nein – ganz ehrlich: Die STK und MTK führen befähigte Personen bzw. Medizintechnik-Dienstleister vor Ort durch. PraxisPilot dokumentiert die Fristen, erinnert rechtzeitig und bündelt die Nachweise – die Software ersetzt weder die Kontrolle noch eine Rechts- oder Medizintechnikberatung.
Nachträglich heilen kann das keine Software. PraxisPilot zeigt das Gerät rot, solange keine durchgeführte Kontrolle mit Datum eingetragen ist. Die Kontrolle selbst beauftragen Sie bei einer befähigten Person oder einem Medizintechnik-Dienstleister. Sobald Sie das neue Kontrolldatum eintragen, rechnet PraxisPilot die nächste Fälligkeit daraus weiter.
Nein. Die hinterlegten Intervalle sind Richtwerte auf Grundlage der MPBetreibV und üblicher Herstellerpraxis. Maßgeblich ist immer die Gebrauchsanweisung des Medizinprodukts, die kürzere Intervalle verlangen kann (§ 12 Abs. 1 MPBetreibV). Die Betreiberpflicht bleibt bei Ihnen. Deshalb können Sie das Intervall je Gerät selbst überschreiben.
Verlangt sind ein Bestandsverzeichnis und eingehaltene Prüffristen, keine bestimmte Software. Eine Liste erinnert Sie nur nicht von allein. PraxisPilot rechnet je Gerät auf das Monatsende, zeigt Überfälliges rot, die nächsten 60 Tage gelb und stellt die drei dringendsten Punkte nach oben. Leistet Ihre Liste das, bleiben Sie ruhig dabei.
Patientendaten erfasst PraxisPilot nicht. Gespeichert werden Ihre Geräte mit Typ, Inbetriebnahme- und Kontrolldaten, die Namen der Beschäftigten mit dem Datum des Masern-Nachweises (§ 20a IfSG) und der Pflegestand Ihrer acht QM-Bereiche. Was zu Speicherung und Auftragsverarbeitung gilt, steht auf unserer Datenschutzseite.
Sie können Bestandsverzeichnis, Personalnachweise und QM-Stand jederzeit als JSON exportieren, auch am letzten Tag. Die Nachweispflicht bleibt bei Ihnen und endet nicht mit dem Abo. Ziehen Sie den Export deshalb vor dem Vertragsende und legen Sie ihn zu Ihrer Praxisdokumentation.
Vertiefung zu den Themen hinter PraxisPilot – aus unserem Blog:
Frage, Problem oder Feedback? Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags).