29 € pro Vorgang, alle Folgeschreiben inklusive. Drei Schreiben-Typen, Fristen-Ampel und Dokumentations-Checkliste – Sie füllen aus, Sie versenden selbst.
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Der Streit mit dem Betrieb scheitert selten an der Sache. Er scheitert an der Form.
Wer „möglichst bald" schreibt, hat keine Frist gesetzt. Die Selbstvornahme auf Kosten des Betriebs setzt nach § 637 Abs. 1 BGB den erfolglosen Ablauf einer angemessenen Frist voraus – MängelPilot schreibt ein konkretes Datum hinein und überwacht es.
Wer gar nichts zahlt, gerät wegen des unstreitigen Teils selbst in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). § 641 Abs. 3 BGB erlaubt, einen angemessenen Teil zurückzubehalten – in der Regel das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten. Den Rest zahlen Sie.
Wer eine Leistung als Erfüllung angenommen hat und sie später nicht gelten lassen will, trägt dafür die Beweislast (§ 363 BGB). Die achtteilige Checkliste sagt Ihnen, was Sie jetzt festhalten – Fotos und Dateien bleiben bei Ihnen.
Kein Musterbrief aus dem Netz, der zu Ihrem Fall nicht passt – sondern Bausteine, die sich nach Ihren Angaben richten.
Gewerk, Betrieb, Auftragsdatum, Leistung, Abnahme, Kostenanschlag und Rechnung. Aus Abnahme und Bauwerk-Angabe ergeben sich Variante und Verjährungsfrist.
Jeden beanstandeten Punkt einzeln: Art, Ort, Beschreibung, Datum der Feststellung. Dazu die Dokumentations-Checkliste mit acht Punkten.
Typ wählen, Frist prüfen, Bausteine zuschalten. MängelPilot zeigt vorab, welche Variante es erzeugt und warum. Text kopieren, selbst versenden, Versanddatum vermerken.
Kostenlos, ohne Konto, ohne Zahlung – die Rechnung läuft in Ihrem Browser. § 641 Abs. 3 BGB nennt als angemessen in der Regel das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten, begrenzt auf das, was noch offen ist.
Beispielwerte sind vorbelegt – überschreiben Sie sie mit Ihren eigenen.
„In der Regel das Doppelte" ist keine feste Grenze. Erfüllt der Druckzuschlag seinen Zweck nicht mehr, kann auch ein niedrigerer Faktor angemessen sein – dann tragen Sie ihn hier ein.
Drei Schreiben-Typen mit ihren Paragrafen, dazu Fristen-Ampel, Checkliste und Export.
Vor der Abnahme fordert das Schreiben die vertragsgemäße Fertigstellung (§ 633 BGB) und kündigt keine Selbstvornahme an. Nach der Abnahme fordert es die Nacherfüllung, überlässt dem Betrieb die Wahl der Art (§ 635 Abs. 1 BGB) und kündigt die Selbstvornahme nach § 637 BGB an. Auf Wunsch mit Vorschuss (§ 637 Abs. 3 BGB) und Einbehalt.
Beziffert den Einbehalt und den unstreitigen Restbetrag (§ 641 Abs. 3 BGB), beanstandet eine Überschreitung des Kostenanschlags samt fehlender Anzeige (§ 649 Abs. 2 BGB), verlangt eine Aufschlüsselung nach Arbeitszeit, Material und Anfahrt – und fordert die Rechnung an, wenn keine vorliegt (§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG).
Fasst Beteiligte, Sachverhalt, Streitpunkte, den bisherigen Schriftwechsel und Ihr Ziel zusammen – für die Vermittlungsstelle der Handwerkskammer (§ 91 Abs. 1 Nr. 11 HwO). Die Teilnahme ist für beide Seiten freiwillig.
Nachfrist, Zahlfrist und Verjährung in einem Streifen: rot bei abgelaufener Frist, gelb kurz davor. Bei Bauwerken fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB), sonst zwei (Nr. 1) – bei vereinbarter VOB/B zusätzlich das abweichende Datum.
Acht Punkte von Übersichtsfoto bis Aufbewahrung von Rechnung und Zahlungsbeleg (§ 14b Abs. 1 Satz 5 UStG). MängelPilot speichert keine Bilder und keine Dateien – die Liste hält nur fest, was Sie selbst abgelegt haben.
Alle Angaben, alle Mängel, alle Schreiben im Volltext und der Checklisten-Stand als eine Datei – für Ihre Unterlagen, für die Vermittlungsstelle oder für eine anwaltliche Vertretung.
Angemessen ist nach § 641 Abs. 3 BGB in der Regel das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten. Mehr als die offene Forderung können Sie nicht zurückbehalten; den unstreitigen Rest sollten Sie zahlen (§ 286 Abs. 3 BGB). „In der Regel" heißt: im Einzelfall kann weniger angemessen sein. MängelPilot rechnet den Betrag und lässt den Faktor zwischen 0 und 2 ändern.
Ansprüche wegen eines Mangels verjähren nach § 634a Abs. 1 BGB in fünf Jahren bei einem Bauwerk und in zwei Jahren bei einem sachbezogenen Werk. Die Frist beginnt mit der Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB). Ohne Abnahmedatum zeigt MängelPilot keine Frist an, sondern fragt danach; ab 180 Resttagen steht die Ampel auf Gelb.
Das Gesetz nennt keine Prozentgrenze. Die verbreitete Richtschnur der Rechtsprechung liegt bei 15 bis 20 Prozent (§ 649 BGB); einzelne Entscheidungen liegen darunter oder darüber. Ist eine wesentliche Überschreitung zu erwarten, hat der Betrieb sie nach § 649 Abs. 2 BGB unverzüglich anzuzeigen. MängelPilot rechnet den Prozentsatz aus und ordnet ihn ein, ohne die Wesentlichkeit festzustellen.
Das Gesetz nennt keine Tageszahl, sondern verlangt eine angemessene Frist (§§ 635, 637 BGB). MängelPilot schlägt 14 Tage vor – ein Vorschlag, keine gesetzliche Frist; bei umfangreichen Arbeiten setzen Sie mehr an. Erst nach fruchtlosem Ablauf dürfen Sie den Mangel nach § 637 Abs. 1 BGB selbst beseitigen lassen. Die Art der Nacherfüllung wählt der Betrieb selbst.
Nehmen Sie ein mangelhaftes Werk ab, obwohl Sie den Mangel kennen, stehen Ihnen die Rechte aus § 634 Nr. 1 bis 3 BGB nur zu, wenn Sie sich die Rechte bei der Abnahme vorbehalten (§ 640 Abs. 3 BGB). Der Schadensersatz nach § 634 Nr. 4 BGB bleibt unberührt. MängelPilot fragt den Vorbehalt ab und erinnert in der Checkliste daran.
Kein Abonnement. Sie zahlen pro Streitfall, nicht pro Brief.
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Nein. MängelPilot ist ein Dokumenten-Baukasten: Sie wählen aus vorformulierten Textbausteinen, ergänzen Ihre eigenen Angaben und versenden das Schreiben selbst. Es findet keine Prüfung Ihres Einzelfalls statt – insbesondere keine Bewertung, ob ein Mangel vorliegt oder ob eine Rechnung berechtigt ist. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche und in streitigen Fällen wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Dann erzeugt MängelPilot eine andere Variante. Mängelrechte nach § 634 BGB kann der Besteller grundsätzlich erst nach der Abnahme mit Erfolg geltend machen (BGH, 19.01.2017 – VII ZR 301/13); bis dahin bleibt es beim Erfüllungsanspruch. Ohne Abnahme fordert das Schreiben deshalb die vertragsgemäße Fertigstellung und kündigt keine Selbstvornahme an. Nach der Abnahme fordert es die Nacherfüllung und kündigt die Selbstvornahme nach § 637 BGB an. Die App sagt Ihnen vorab, welche Variante sie erzeugt und warum.
Kann der Besteller Mängelbeseitigung verlangen, kann er nach Fälligkeit die Zahlung eines angemessenen Teils der Vergütung verweigern; angemessen ist nach § 641 Abs. 3 BGB in der Regel das Doppelte der Beseitigungskosten. „In der Regel" heißt: im Einzelfall kann auch weniger angemessen sein, etwa wenn der Druckzuschlag seinen Zweck nicht mehr erfüllt. Mehr als die offene Forderung können Sie nicht zurückbehalten – den unstreitigen Rest sollten Sie zahlen, sonst geraten Sie insoweit selbst in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB).
Das Gesetz nennt keine Prozentgrenze. Die verbreitete Richtschnur aus der Rechtsprechung liegt bei 15 bis 20 Prozent; einzelne Entscheidungen liegen darunter oder darüber. Ob eine Überschreitung wesentlich ist, entscheidet sich im Einzelfall. Ist eine wesentliche Überschreitung zu erwarten, hat der Unternehmer sie nach § 649 Abs. 2 BGB unverzüglich anzuzeigen; an eine unterbliebene Anzeige knüpft das Gesetz keine ausdrückliche Rechtsfolge – MängelPilot hält deshalb nur fest, dass die Anzeige unterblieben ist.
Ansprüche wegen eines Mangels verjähren nach § 634a Abs. 1 BGB in fünf Jahren bei einem Bauwerk (Nr. 2) und in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht (Nr. 1). Die Frist beginnt mit der Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB) – ohne Abnahmedatum zeigt MängelPilot deshalb keine Frist an, sondern fragt danach. Ist die VOB/B vereinbart, sieht § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B für Bauwerke vier Jahre vor; die VOB/B ist kein Gesetz, sondern ein Klauselwerk, und gegenüber Verbrauchern unterliegen ihre Klauseln der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB. MängelPilot zeigt beide Daten, richtet Ampel und Restlaufzeit aber nach der gesetzlichen Frist und weist das VOB/B-Datum als das für Sie ungünstigere aus.
Das regelt jede Kammer selbst. Zu den Aufgaben der Handwerkskammern gehört es, Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern einzurichten (§ 91 Abs. 1 Nr. 11 HwO). Zuständigkeit, Ablauf und Kosten unterscheiden sich von Kammer zu Kammer; viele werden nur bei eigenen Mitgliedsbetrieben tätig. Fragen Sie vorab bei der für den Betrieb zuständigen Kammer nach. Gehört der Betrieb keiner Handwerkskammer an, kommt die Universalschlichtungsstelle des Bundes in Betracht (§§ 29, 30 VSBG).
Nein. MängelPilot erbringt keine Rechtsdienstleistung im Einzelfall und versendet nichts in Ihrem Namen – Prüfung und Versand liegen bei Ihnen. Sie kopieren den fertigen Text, prüfen ihn und schicken ihn selbst, am besten so, dass Sie den Zugang belegen können. Das Versanddatum tragen Sie in der App nach; der Antrag an die Vermittlungsstelle übernimmt es in die Aufstellung des Schriftwechsels.
Nein. Es werden keine Bilder und keine Dateien gespeichert. Die Dokumentations-Checkliste hält nur fest, was Sie selbst abgelegt haben – die Fotos und Unterlagen bleiben bei Ihnen. Grund für die Checkliste ist § 363 BGB: Wer eine Leistung als Erfüllung angenommen hat und sie später nicht gelten lassen will, trägt dafür die Beweislast.
Sie wählen aus vorformulierten Textbausteinen, ergänzen Ihre eigenen Angaben und versenden das Schreiben selbst. Es findet keine Prüfung Ihres Einzelfalls statt – insbesondere keine Bewertung, ob ein Mangel vorliegt oder ob eine Rechnung berechtigt ist. Fristen und Beträge berechnet MängelPilot aus Ihren Eingaben; prüfen Sie beides, bevor Sie ein Schreiben versenden. Richtwerte aus der Rechtsprechung, etwa die 15 bis 20 Prozent zur wesentlichen Überschreitung eines Kostenanschlags, sind keine gesetzlichen Grenzen und im Einzelfall vom Gericht zu beurteilen. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche und in streitigen Fällen wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Vertiefung zu den Themen hinter MängelPilot – aus unserem Blog:
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