Interne Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz

Interne Meldestelle ab 50 Mitarbeitern – Pflicht seit 2023.
Bußgeld bis 20.000 €.

Anonymer Meldekanal per Link, in Minuten eingerichtet. Jede Meldung bekommt ihre Fristen mit Ampel, die komplette Fallakte laden Sie jederzeit herunter.

✓ Bußgeld bis 50.000 EUR bei Verletzung der Vertraulichkeit (§ 40 HinSchG)✓ Fristen-Ampel: 7 Tage und 3 Monate (§ 17 HinSchG)✓ Anonymes Postfach mit Zugangscode (§ 16 HinSchG)✓ Server in Deutschland

Eingegangene Meldungen in HinweisPilot: drei Fälle mit Vorgangscode, Kategorie und Eingangsdatum, jeder mit der Fristen-Ampel nach § 17 HinSchG – Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, Rückmeldung binnen 3 Monaten.

Pflicht ist Pflicht – Chaos ist optional

Ein Hinweis per Flurfunk, eine E-Mail im Urlaub, eine Frist im Kalender vergessen: So entstehen Bußgelder nach § 40 HinSchG. HinweisPilot macht aus der gesetzlichen Pflicht einen ruhigen, dokumentierten Prozess.

Fristen-Ampel nach § 17

Jede Meldung startet zwei Uhren: Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen (§ 17 Abs. 1 HinSchG), Rückmeldung binnen 3 Monaten (§ 17 Abs. 2). Die Ampel zeigt pro Fall, was als Nächstes fällig wird.

Anonym im Postfach-Dialog

Meldende erhalten nach dem Absenden einen Zugangscode und bleiben ohne Kontaktangabe vollständig anonym. Rückfragen laufen über das geschützte Postfach – Vertraulichkeit nach § 16 HinSchG.

Dokumentation mit Export

Bestätigungen, Nachrichten und Fristeinhaltung landen automatisch in der Fallakte. Per Klick exportieren Sie den kompletten Nachweis – für Revision, Behörde oder Geschäftsführung.

Bußgeld-Risiko entschärft

Fehlende Meldestelle: bis 20.000 €. Behinderung von Meldungen, Repressalien oder Verletzung der Vertraulichkeit: bis 50.000 € (§ 40 HinSchG). Ein laufender Kanal mit Fristen-Ampel kostet einen Bruchteil davon – im Monat.

Live-Beispiel: Von der Meldung zum dokumentierten Fall

So sieht es aus, wenn über Ihren Kanal eine Meldung eingeht – simuliertes Beispiel, in der App arbeiten Sie mit echten Fällen.

Eingehende Meldung

Was Ihre Belegschaft über den Melde-Link sieht:

Hier erscheinen Code, Fristen und Postfach.

Ab wie vielen Mitarbeitern ist eine interne Meldestelle Pflicht?

Ab regelmäßig 50 Beschäftigten muss Ihr Betrieb eine interne Meldestelle einrichten (§ 12 HinSchG). Für Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt diese Pflicht seit dem 17.12.2023. Die Meldestelle nimmt Hinweise entgegen, bestätigt den Eingang binnen sieben Tagen und meldet innerhalb von drei Monaten zurück (§ 17 HinSchG). HinweisPilot stellt den Meldekanal bereit und überwacht beide Fristen.

Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender interner Meldestelle?

Wer keine interne Meldestelle betreibt, riskiert ein Bußgeld bis 20.000 Euro (§ 40 HinSchG). Bis 50.000 Euro werden fällig, wenn Meldungen behindert werden, Repressalien erfolgen oder die Vertraulichkeit nach § 16 HinSchG verletzt wird. Die Pflicht selbst greift ab 50 Beschäftigten (§ 12 HinSchG), für Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten seit dem 17.12.2023.

Welche Fristen gelten nach dem Eingang einer Meldung?

Den Eingang einer Meldung bestätigen Sie binnen sieben Tagen (§ 17 Abs. 1 HinSchG). Die inhaltliche Rückmeldung über ergriffene und geplante Maßnahmen folgt binnen drei Monaten (§ 17 Abs. 2 HinSchG). HinweisPilot berechnet beide Termine aus dem Eingangsdatum, zeigt die Resttage als Ampel und stellt fertige Textbausteine für Bestätigung und Rückmeldung bereit.

Muss eine Meldung anonym möglich sein?

Verpflichtend ist die Vertraulichkeit: Die Identität der meldenden Person darf nur den zuständigen Personen bekannt werden (§ 16 HinSchG). Eine Verletzung kostet bis 50.000 Euro (§ 40 HinSchG); die Fristen von sieben Tagen und drei Monaten gelten unverändert (§ 17 HinSchG). HinweisPilot nimmt Meldungen ohne Kontaktangabe entgegen, Rückfragen laufen über ein Postfach mit Zugangscode.

Darf ein Hinweisgeber nach seiner Meldung benachteiligt werden?

Nein: § 36 HinSchG verbietet Repressalien und kehrt die Beweislast um. Wer benachteiligt, behindert oder die Vertraulichkeit verletzt, riskiert bis 50.000 Euro (§ 40 HinSchG); die Bestätigungsfrist von sieben Tagen läuft davon unabhängig weiter (§ 17 Abs. 1 HinSchG). HinweisPilot dokumentiert jede Bestätigung, Nachricht und Fristeinhaltung in einer exportierbaren Fallakte.

Was sich für Sie ändert

Heute

  • Hinweise per Flurfunk, E-Mail oder Zettel, ohne Nachweis.
  • Fristen im Kopf, im Kalender oder in keiner Liste.
  • Wer meldet, nennt seinen Namen – oder schweigt lieber.
  • Bestätigungstext jedes Mal neu getippt, Ablage im Ordner.

Mit HinweisPilot

  • Eigener Melde-Link, sieben Kategorien, jede Meldung sauber erfasst.
  • Beide Fristen berechnet, Ampel rot/gelb/grün zeigt den Rückstand.
  • Pseudonymes Postfach mit Zugangscode HP-XXXX-XXXX, Rückfragen ohne Namen.
  • Fertige Entwürfe nach § 17, Fallakte als Export.
39 EUR/Monat sind 468 EUR im Jahr.
Nach § 40 HinSchG kostet eine fehlende Meldestelle bis 20.000 EUR; Behinderung von Meldungen, Repressalien oder eine Verletzung der Vertraulichkeit kosten bis 50.000 EUR.
Zweite Rechnung ohne Bußgeld, als Größenordnung: Fristen prüfen, Bestätigung schreiben, Rückmeldung dokumentieren und ablegen kostet intern jeden Monat Arbeitszeit. Schon wenige Stunden im Jahr, mit Ihrem eigenen Stundensatz gerechnet, erreichen die 468 EUR des Basic-Tarifs. Einen belegten Vergleichspreis für externe Beratung nennen wir hier bewusst nicht.
468 EUR im Jahr stehen 20.000 EUR gegenüber: rund 42 Jahresbeiträge. Gegen die 50.000-EUR-Stufe sind es rund 106 Jahresbeiträge.

Preise

Ab 39 €/Monat – weniger als ein einziges Beratungsgespräch, und die Meldestelle läuft jeden Tag.

Basic

39 € / Monat
  • Anonymer Meldekanal mit eigenem Link
  • Fristen-Ampel (7 Tage / 3 Monate)
  • Status-Übersicht aller Meldungen
  • Textbausteine nach § 17 HinSchG
Basic vormerken
BELIEBT

Team

89 € / Monat
  • Alles aus Basic
  • Fallbearbeitung im Team
  • Anonymer Postfach-Dialog mit Meldenden
  • Export der Fallakte (Doku-Nachweis)
  • Eingangsbestätigung per Klick
Team vormerken

Kanzlei / Ombuds

199 € / Monat
  • Alles aus Team
  • Mehrere Mandanten in einem Konto
  • Ideal für Ombudsleute & Kanzleien
  • Mandantenfähige Falltrennung
Kanzlei-Zugang vormerken

Early Access: Meldestelle als Erste einrichten

Wir starten in Kürze – die Warteliste sichert Ihnen frühen Zugang und Gründerkonditionen, die es später nicht mehr gibt.

Kostenlos eintragen · Kein Spam · Jederzeit abmeldbar

Die ersten 100 Anmeldungen erhalten Gründerkonditionen.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Pflicht zur internen Meldestelle?

Für Betriebe mit regelmäßig mindestens 50 Beschäftigten (§ 12 HinSchG). Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten sind seit dem 17.12.2023 verpflichtet, größere Betriebe bereits seit Juli 2023. Auch wer knapp darunter liegt, profitiert: Hinweise kommen so früh und kontrolliert an, statt unkontrolliert an die Öffentlichkeit zu gelangen.

Muss die Meldung anonym möglich sein?

Das Gesetz verlangt Vertraulichkeit (§ 16 HinSchG) – die Identität der meldenden Person darf nur den zuständigen Personen bekannt werden. HinweisPilot geht einen Schritt weiter: Meldungen sind komplett ohne Kontaktangabe möglich, Rückfragen laufen über ein pseudonymes Postfach mit Zugangscode. So sinkt die Hemmschwelle – und Sie erfahren überhaupt von Problemen.

Was passiert, wenn wir die Fristen versäumen?

Die Fristen sind gesetzlich fix: Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen (§ 17 Abs. 1 HinSchG), Rückmeldung an die meldende Person binnen 3 Monaten (§ 17 Abs. 2). Eine fehlende Meldestelle kostet bis 20.000 € Bußgeld; wer Meldungen behindert, Repressalien ausübt oder die Vertraulichkeit verletzt, riskiert bis 50.000 € (§ 40 HinSchG). Die Fristen-Ampel von HinweisPilot warnt, bevor es rot wird.

Brauchen wir dafür einen Anwalt?

Nicht für den Betrieb der Meldestelle: HinweisPilot liefert Kanal, Fristen-Überwachung, Textbausteine und Dokumentation. Die Software ersetzt aber keine Rechtsberatung – die sachliche Bewertung jeder Meldung bleibt Ihre Aufgabe. Wer die Prüfung auslagern will, kann eine Ombudsperson oder Kanzlei einbinden; dafür gibt es den Kanzlei-Tarif mit mehreren Mandanten.

Haften Sie, wenn die Fristen-Ampel einen Termin falsch anzeigt?

Nein. Die Verantwortung für die Fristen nach § 17 HinSchG bleibt bei Ihrem Betrieb. HinweisPilot rechnet die sieben Tage und die drei Monate aus dem Eingangsdatum der Meldung und zeigt die Resttage als Ampel. Prüfen Sie die Termine trotzdem gegen Ihre eigenen Unterlagen. Die Software dokumentiert Pflichten, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Wer kann die eingegangenen Meldungen lesen?

Nur wer Zugang zu Ihrem Konto hat, und das entscheiden Sie. Meldungen kommen ohne Kontaktangabe an, Rückfragen laufen über ein pseudonymes Postfach mit Zugangscode. Die Vertraulichkeit nach § 16 HinSchG bleibt aber organisatorisch Ihre Aufgabe: Kein Programm verhindert, dass ein geteiltes Passwort im Betrieb die Runde macht. Zur Verarbeitung der Daten informiert die Datenschutzerklärung.

Was passiert mit unseren Fallakten, wenn wir kündigen?

Exportieren Sie die Fallakten, solange Ihr Zugang besteht. Jeder Fall lässt sich als JSON-Datei mit Meldung, Eingangsbestätigung, Nachrichten und Fristterminen herausziehen. Diese Datei gehört Ihnen und bleibt lesbar, auch ohne HinweisPilot. Ihre Dokumentationspflichten enden nicht mit dem Abo, also planen Sie den Export ein, bevor Sie kündigen.

Reicht dafür nicht eine eigene E-Mail-Adresse?

Für den reinen Empfang ja. Drei Dinge kann ein Postfach nicht: Es überwacht keine Fristen, es dokumentiert keinen Ablauf, den Sie später nachweisen können, und es nimmt keine Meldung entgegen, ohne die Absenderadresse offenzulegen. Genau dort setzt HinweisPilot an, mit Meldelink, Zugangscode-Postfach, Fristen-Ampel und exportierbarer Fallakte.

Was ist, wenn sich eine Meldung als unbegründet herausstellt?

Das entscheidet die Software nicht. HinweisPilot nimmt entgegen, ordnet einer Kategorie zu, startet die Fristen und dokumentiert. Die sachliche Prüfung und Bewertung jeder einzelnen Meldung bleibt bei Ihnen. Auch ein Fall ohne Ergebnis braucht Eingangsbestätigung, Rückmeldung und eine saubere Akte, und das Repressalienverbot nach § 36 HinSchG bleibt zu beachten.

Kontakt

Frage, Problem oder Feedback? Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags). Für Meldungen nach dem HinSchG nutzen Sie bitte den Meldekanal Ihres Unternehmens, nicht dieses Formular.

Wichtig: HinweisPilot ist eine Software zur Einrichtung und Dokumentation interner Meldestellen nach dem HinSchG – keine Rechtsberatung. Jede Meldung ist im Einzelfall sachlich zu prüfen; bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltschaft oder Ombudsstelle.